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   OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10 (Kart)   

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https://dejure.org/2010,13439
OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10 (Kart) (https://dejure.org/2010,13439)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.12.2010 - 13 AR 8/10 (Kart) (https://dejure.org/2010,13439)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 13 AR 8/10 (Kart) (https://dejure.org/2010,13439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsbestimmung im Zahlungsstreit eines Energieversorgungsunternehmens nach einer Gaspreiserhöhung: Funktionelle Zuständigkeit des Kartellsenats; sachliche Zuständigkeit für die Billigkeitskontrolle; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 315 BGB; § 102 EnWG; § 106 EnWG; § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO
    Zuständigkeit des Kartellsenats in energiewirtschaftsrechtlichen Sachen; Billigkeitskontrolle von Preiserhöhungen der Energieversorger; Bindungswirkung einer Verweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Kartellsenats in energiewirtschaftsrechtlichen Sachen; Billigkeitskontrolle von Preiserhöhungen der Energieversorger; Bindungswirkung einer Verweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Kartellsenats in energiewirtschaftsrechtlichen Sachen; Billigkeitskontrolle von Preiserhöhungen der Energieversorger; Bindungswirkung einer Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10
    Die Rechtsfrage, ob die Preiserhöhungen der Klägerin der Billigkeit gemäß § 315 BGB entsprechen, ist nicht mit dem Regelungen des EnWG zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2008, VIII ZR 138/07, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10
    a) Artikel 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 26. November 2008, 1 BvR 670/08, zitiert nach juris, Rn. 14).
  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10
    Ausnahmsweise besteht aus rechtsstaatlichen Gründen aber dann keine Bindung, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 20. August 2007, X ARZ 247/07, zitiert nach juris, Rn. 6; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 281 Rn. 17), oder wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008, X ARZ 45/08, zitiert nach juris, Rn. 6; vgl. auch Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 17 a m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10
    Das entzieht auch einen sachlich zu Unrecht erlassenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich jeder Nachprüfung (vgl. BGHZ 102, 338, 340).
  • OLG München, 15.05.2009 - AR (K) 7/09

    Zahlungsklagen aus Gaslieferungsverträgen bei behaupteter Unbilligkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10
    Funktionell zuständig ist insofern der Kartellsenat, da sich dessen - auf ganz Niedersachsen erstreckende - gesetzliche Zuständigkeit für kartellrechtliche Sachen nach § 87 Satz 1, § 91 GWB analog und für energiewirtschaftsrechtliche Sachen analog § 102 Abs. 1, § 106 Abs. 1 EnWG auch auf Fragen der Zuständigkeitsbestimmung erstreckt (vgl. OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009, AR (K) 7/09, zitiert nach juris, Rn. 5 m. w. N.; OLG Celle, Beschlüsse vom 1. Oktober 2010, 13 AR 5/10, vom 1. Juni 2010, 13 AR 2/10, zitiert nach juris, Rn. 8, sowie - unveröffentlicht - vom 06. Dezember 2010, 13 AR 7/10).
  • BGH, 20.08.2007 - X ARZ 247/07

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10
    Ausnahmsweise besteht aus rechtsstaatlichen Gründen aber dann keine Bindung, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH, Beschluss vom 20. August 2007, X ARZ 247/07, zitiert nach juris, Rn. 6; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 281 Rn. 17), oder wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008, X ARZ 45/08, zitiert nach juris, Rn. 6; vgl. auch Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 17 a m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.03.2010 - 4 AR 16/10

    Sachliche Zuständigkeit der Landgerichte für einen Rechtsstreit zwischen einem

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10
    Rein vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass auch § 1 EnWG lediglich eine Zweckbeschreibung enthält, nicht dagegen die Entscheidung einer Rechtsfrage, die für die Beurteilung der Billigkeit der Preise der Klägerin vorgreiflich sein könnte (vgl. insofern auch Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2010, 13 AR 4/10 und vom 06. Dezember 2010, 13 AR 7/10 sowie OLG Celle, Beschluss vom 8. März 2010, 4 AR 16/10; OLG München, a.a.O., Rn. 14).
  • OLG Celle, 01.10.2010 - 13 AR 5/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Kartellsenat; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10
    Funktionell zuständig ist insofern der Kartellsenat, da sich dessen - auf ganz Niedersachsen erstreckende - gesetzliche Zuständigkeit für kartellrechtliche Sachen nach § 87 Satz 1, § 91 GWB analog und für energiewirtschaftsrechtliche Sachen analog § 102 Abs. 1, § 106 Abs. 1 EnWG auch auf Fragen der Zuständigkeitsbestimmung erstreckt (vgl. OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009, AR (K) 7/09, zitiert nach juris, Rn. 5 m. w. N.; OLG Celle, Beschlüsse vom 1. Oktober 2010, 13 AR 5/10, vom 1. Juni 2010, 13 AR 2/10, zitiert nach juris, Rn. 8, sowie - unveröffentlicht - vom 06. Dezember 2010, 13 AR 7/10).
  • OLG Celle, 01.06.2010 - 13 AR 2/10

    Zuständigkeit des Kartellsenats des Oberlandesgerichts für die

    Auszug aus OLG Celle, 14.12.2010 - 13 AR 8/10
    Funktionell zuständig ist insofern der Kartellsenat, da sich dessen - auf ganz Niedersachsen erstreckende - gesetzliche Zuständigkeit für kartellrechtliche Sachen nach § 87 Satz 1, § 91 GWB analog und für energiewirtschaftsrechtliche Sachen analog § 102 Abs. 1, § 106 Abs. 1 EnWG auch auf Fragen der Zuständigkeitsbestimmung erstreckt (vgl. OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009, AR (K) 7/09, zitiert nach juris, Rn. 5 m. w. N.; OLG Celle, Beschlüsse vom 1. Oktober 2010, 13 AR 5/10, vom 1. Juni 2010, 13 AR 2/10, zitiert nach juris, Rn. 8, sowie - unveröffentlicht - vom 06. Dezember 2010, 13 AR 7/10).
  • LG Braunschweig, 19.06.2013 - 5 O 552/12

    Schadensersatzansprüche aus Informationsdeliktshaftung wegen Veröffentlichung

    Andererseits kann es auch nicht ausreichen, dass sich eine Partei auf die Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften beruft, weil es sonst die Partei in der Hand hätte, als Kläger durch den bloßen Hinweis auf eine kartellrechtliche Anspruchsgrundlage oder als Beklagter durch die Erhebung eines kartellrechtlichen Einwands eine Verweisung an das Kartellgericht zu erzwingen (OLG Celle 1. Kartellsenat, Beschl. v. 14.12.2010 - 13 AR 8/10 (Kart) Rn. 7 zit. nach [...]; Beschl. v. 01.10.2010 - 13 AR 5/10 (Kart) zit. nach [...] Rn. 14; Langen/Bunte/Bornkamm, a.a.O. § 87 GWB Rn. 26).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist danach, dass eine Partei einen Anspruch aus dem Kartellrecht ernsthaft geltend macht (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 14.12.2010, a.a.O. Rn. 8, v. 01.10.2010, a.a.O.).

  • OLG Celle, 23.12.2010 - 13 AR 9/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Kartellsenat

    Funktionell zuständig ist insofern der Kartellsenat, da sich dessen - auf ganz Niedersachsen erstreckende - gesetzliche Zuständigkeit für kartellrechtliche Sachen nach § 87 Satz 1, § 91 GWB analog und für energiewirtschaftsrechtliche Sachen analog § 102 Abs. 1, § 106 Abs. 1 EnWG auch auf Fragen der Zuständigkeitsbestimmung erstreckt (vgl. OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009, AR (K) 7/09, zitiert nach juris, Rn. 5 m. w. N.; OLG Celle, Beschlüsse vom 1. Oktober 2010, 13 AR 5/10, vom 1. Juni 2010, 13 AR 2/10, zitiert nach juris, Rn. 8, vom 6. Dezember 2010, 13 AR 7/10 und vom 14. Dezember 2010, 13 AR 8/10).

    Rein vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass auch § 1 EnWG lediglich eine Zweckbeschreibung enthält, nicht dagegen die Entscheidung einer Rechtsfrage, die für die Beurteilung der Billigkeit der Preise der Klägerin vorgreiflich sein könnte (vgl. insofern auch Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2010, 13 AR 4/10, vom 6. Dezember 2010, 13 AR 7/10 und vom 14. Dezember 2010, 13 AR 8/10 sowie OLG Celle, Beschluss vom 8. März 2010, 4 AR 16/10; OLG München, a. a. O., Rn. 14).

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